Beschluss
31 F 19/13
Amtsgericht Leverkusen, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGLEV:2013:0301.31F19.13.00
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Tenor
Der Antragsgegner trägt die Kosten des erledigten Verfahrens.
Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der Antragsgegner trägt die Kosten des erledigten Verfahrens. Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.