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Beschluss

31 F 19/13

Amtsgericht Leverkusen, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGLEV:2013:0301.31F19.13.00
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Tenor

Der Antragsgegner trägt die Kosten des erledigten Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Der Antragsgegner trägt die Kosten des erledigten Verfahrens. Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.