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Beschluss

23 Gs-45 Js 178/16-4520/16

Amtsgericht Münster, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGMS:2016:0927.23GS45JS178.16.45.00
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Tenor

wird der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 17.08.2016, Az. 23 Gs 3869/16 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es im Tenor heißt, dass die "Beschlagnahme des Kontos" statt der "Pfändung des Kontos" angeordnet wird.

Entscheidungsgründe
wird der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 17.08.2016, Az. 23 Gs 3869/16 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es im Tenor heißt, dass die "Beschlagnahme des Kontos" statt der "Pfändung des Kontos" angeordnet wird. Gründe Es handelt sich vorliegend um einen offensichtlichen Schreibfehler. Dies ergibt sich aus den in dem Beschluss zitierten Rechtsvorschriften, die sich auf eine Beschlagnahme beziehen.