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Beschluss

75 C 2951/09

Amtsgericht Neuss, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGNE:2010:0409.75C2951.09.00
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Tenor

I.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgeho-ben.

II.

Der Streitwert für den Rechtsstreit und für den Vergleich wird wie folgt festgesetzt:

Klage: 2.687,21 €

Widerklage: 28.600,00 €

Gesamt: 31.287,21 €

Entscheidungsgründe
I. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgeho-ben. II. Der Streitwert für den Rechtsstreit und für den Vergleich wird wie folgt festgesetzt: Klage: 2.687,21 € Widerklage: 28.600,00 € Gesamt: 31.287,21 € Neuss, 09.04.2010 Amtsgericht Richter