Beschluss
63 VI 611/22
AG Schöneberg, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGBESB:2023:0111.63VI611.22.18
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Tenor
In dem Nachlassverfahren wird der Antrag vom 25.11.2022 auf Erteilung eines Zeugnisses gem. § 1507 BGB auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
In dem Nachlassverfahren wird der Antrag vom 25.11.2022 auf Erteilung eines Zeugnisses gem. § 1507 BGB auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf die gerichtliche Verfügung vom 14.11.2022 Bezug genommen.