Urteil
1 AGH 20/16
Anwaltsgerichtshof NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0210.1AGH20.16.00
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Leitsätze
Zu der Frage, ob ein für die Tätigkeit als Leiter "Personal und Recht" bei einer Unternehmensgruppe aus der Textilwirtschaft tätiger Volljurist als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Zu der Frage, ob ein für die Tätigkeit als Leiter "Personal und Recht" bei einer Unternehmensgruppe aus der Textilwirtschaft tätiger Volljurist als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Geschäftswert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.