Urteil
3 Ga 52/24
Arbeitsgericht Bonn, Entscheidung vom
ECLI:DE:ARBGBN:2024:1112.3GA52.24.00
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Tenor
1. Der Antrag wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.517,66 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Entscheidungsgründe
1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.517,66 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.