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Urteil

5 Ca 877/23

Arbeitsgericht Duisburg, Entscheidung vom

ECLI:DE:ARBGDU:2023:1103.5CA877.23.00
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Tenor

1.    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2023 zu zahlen.

2.    Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.

3.    Die Beklagte hat 38 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hat 62 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Entscheidungsgründe
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2023 zu zahlen. 2. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen. 3. Die Beklagte hat 38 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hat 62 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.