Urteil
10 AZR 89/10
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2009 5 Sa 658/09 aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 7 Ca 412/08 wird zurückgewiesen. 3. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 7 Ca 412/08 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. 4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Mikosch Eylert Mestwerdt Trümner Frese