Urteil
8 AZR 1070/12
BAG, Entscheidung vom
Bundesgericht
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Entscheidungsgründe
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2012 - 4 Sa 1529/11 - aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 28. September 2011 - 4 Ca 211/11 Ö - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.