Entscheidung
X ZA 6/03
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZA 6/03 vom 3. Mai 2004 in dem Rechtsstreit - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Mai 2004 durch die Richterinnen Ambrosius und Mühlens und die Richter Dr. Meier-Beck, Dr. Schaffert und Dr. Bergmann beschlossen: I. Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom 14. April 2004 wird hinsichtlich des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichts- hof Prof. Dr. Ullmann, der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bornkamm, Dr. v. Ungern-Sternberg, Pokrant, Dr. Büscher, der Richterin am Bundesgerichtshof Mühlens und des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Meier-Beck als unzulässig verworfen. II. Die Ablehnungsgesuche des Antragstellers gegen den Vorsit- zenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Melullis und die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jestaedt, Scharen, Keukenschrijver und Asendorf werden als unbegründet zurück- gewiesen. Gründe: - 3 - I. Der erneute Ablehnungsantrag vom 14. April 2004 ist, soweit er sich gegen diejenigen Richter wendet, hinsichtlich derer frühere Befangenheitsge- suche des Antragstellers mit Beschluß vom 26. Februar 2004 als unbegründet zurückgewiesen worden sind, wegen Rechtsmißbrauchs als unzulässig zu ver- werfen. Die Wiederholung eines zurückgewiesenen Ablehnungsgesuchs ohne neue Gründe ist nicht nur unzulässig, sondern rechtsmißbräuchlich. Der An- tragsteller hat in seinem Ablehnungsgesuch vom 14. April 2004 keine neuen Ablehnungsgründe angeführt. Die rechtsmißbräuchliche Ablehnung ist unbe- achtlich. II. Die Ablehnungsgesuche gegen die zur Entscheidung über die vom Antragsteller beabsichtigte Nichtigkeitsklage berufenen weiteren Richter des X. Zivilsenats sind unbegründet. Da der Antragsteller diese Richter aus den gleichen Gründen abgelehnt hat wie diejenigen Richter, deren Ablehnung der Senat mit Beschluß vom 26. Februar 2004 für unbegründet erklärt hat, kann auf die Gründe dieses Beschlusses verwiesen werden, denen der Senat in sei- ner jetzigen Besetzung sich anschließt. Ambrosius Mühlens Meier-Beck Schaffert Bergmann