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Entscheidung

V ZR 269/12

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 12 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Der die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger ist befugt, den Anspruch des Wohnungseigentümers auf Zustimmung zur Ver- äußerung des Wohnungseigentums selbständig auszuüben. BGH, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZR 269/12 - LG München I AG Rosenheim