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Beschluss

3 ARs 14/19

BGH, Entscheidung vom

StrafrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats steht Rechtsprechung des 3. Strafsenats nicht entgegen. Schäfer Spaniol Hoch Anstötz Erbguth