Beschluss
II ZB 21/22
BGH, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2023:010223BIIZB21.22.0
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Entscheidungsgründe
Die Musterbeklagte zu 1 wird gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 KapMuG zur Musterrechtsbeschwerdegegnerin bestellt. Im Hinblick auf die von der Musterklägerin eingelegte Rechtsbeschwerde ist die Rechtsbeschwerde der Beigeladenen als solche nicht mehr zu berücksichtigen und in einen Beitritt gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 KapMuG umzudeuten (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 – II ZB 31/14, ZIP 2021, 346 Rn. 31, 42). Born B. Grüneberg V. Sander von Selle Adams