Entscheidung
V ZR 129/22
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
In diesem Verfahren wurde die Nichtzulassungsbeschwerde ohne weitere Begründung zurückgewiesen. Somit ist die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig geworden. Das Aktenzeichen der Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen.