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Kammerbeschluss ohne Begründung

1 BvR 1892/11

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom

VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130107.1bvr189211
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Entscheidungsgründe
Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.