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Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

1 BvR 249/15

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom

VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181028.1bvr024915
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Entscheidungsgründe
Tenor Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird insbesondere unter Berücksichtigung der erhöhten objektiven Bedeutung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 79, 365 ) auf 40.000 € (in Worten: vierzigtausend Euro) festgesetzt.