OffeneUrteileSuche
Beschluss

3 K 163/08

FG Hamburg 3. Senat, Entscheidung vom

ECLI:DE:FGHH:2010:0128.3K163.08.0A
2mal zitiert
2Zitate
1Normen
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

4 Entscheidungen · 1 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
Wirkt sich die Feststellung absehbar und kurzfristig auf den Gewinn aus, ist der Streitwert mit 25 % des streitigen festgestellten Betrages festzusetzen(Rn.2) . Ist die Gewinnauswirkung überhaupt oder bezüglich des Zeitpunktes ihres Eintretens ungewiss, ist der Streitwert mit 10 % anzusetzen(Rn.3) .
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Wirkt sich die Feststellung absehbar und kurzfristig auf den Gewinn aus, ist der Streitwert mit 25 % des streitigen festgestellten Betrages festzusetzen(Rn.2) . Ist die Gewinnauswirkung überhaupt oder bezüglich des Zeitpunktes ihres Eintretens ungewiss, ist der Streitwert mit 10 % anzusetzen(Rn.3) . Der streitige Unterschiedsbetrag gemäß § 5a Abs. 4 EStG beträgt 1.512.338 €. Bei gesonderten und einheitlichen Feststellungen mit phasengleichen Auswirkungen, z. B. Gewinnfeststellungen, ist die letztendliche steuerliche Wirkung mit 25 % zu pauschalieren. Hingegen ist bei gesonderten und einheitlichen Feststellungen, deren Auswirkung erst in der Zukunft eintritt und deren Wirkungszeitpunkt noch ungewiss ist, wie etwa Verlustfeststellungen, aufgrund der Ungewissheit eine Pauschalierung mit 10 % angemessen (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 05.12.1996, IV R 2/95, BFH/NV 1997, 350, Juris Rn. 12; ähnlich BFH Beschluss vom 26.01.2006, VIII E 6/05, BFH/NV 2006, 1112, Juris Rn. 6). Hier wurde 2006 (und damit zeitnah) 49,8 % des Kommanditanteils entgeltlich übertragen. Insoweit ist eine Gewinnhinzurechnung bereits abzusehen und daher die steuerliche Wirkung mit 25 % zu pauschalieren. Hinsichtlich der verbleibenden 50,2 % ist eine Gewinnauswirkung ungewiss und daher die Wirkung mit 10 % zu pauschalieren. Darauf ergibt sich folgenden Streitwert: 25 % von (49,8 % von 1.512.338 €) = 25 % von 753.144,32 € = 188.286,08 € 10 % von (50,2 % von 1.512.338 €) = 10 % von 759.193,67 € = 75.919,37 € ____________ zusammen 264.205,45 €