OffeneUrteileSuche
Urteil

7 K 2720/20

Finanzgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:FGK:2022:0906.7K2720.20.00
4mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

4 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 29.01.2018 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 05.11.2020 werden dahingehend geändert, dass die Zahlungen der B Stiftung an die Klägerin als Nachfolgebegünstigte bei der Ermittlung des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Berechnung der Erbschaftsteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Entscheidungsgründe
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 29.01.2018 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 05.11.2020 werden dahingehend geändert, dass die Zahlungen der B Stiftung an die Klägerin als Nachfolgebegünstigte bei der Ermittlung des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs nicht mehr berücksichtigt werden. Die Berechnung der Erbschaftsteuer wird dem Beklagten aufgegeben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.