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Beschluss

6 Ta 292/07

Landesarbeitsgericht Hamm, Entscheidung vom

ECLI:DE:LAGHAM:2007:0809.6TA292.07.00
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Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 25.04.2007 – 3 Ca 575/06 - wird zurückgewiesen.

Der Streitwert wird von Amts wegen unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses für das Verfahren und für den Vergleich auf 6.600 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 25.04.2007 – 3 Ca 575/06 - wird zurückgewiesen. Der Streitwert wird von Amts wegen unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses für das Verfahren und für den Vergleich auf 6.600 EUR festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.