Beschluss
6 Ta 292/07
Landesarbeitsgericht Hamm, Entscheidung vom
ECLI:DE:LAGHAM:2007:0809.6TA292.07.00
2mal zitiert
1Zitate
Zitationsnetzwerk
3 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 25.04.2007 – 3 Ca 575/06 - wird zurückgewiesen.
Der Streitwert wird von Amts wegen unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses für das Verfahren und für den Vergleich auf 6.600 EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 25.04.2007 – 3 Ca 575/06 - wird zurückgewiesen. Der Streitwert wird von Amts wegen unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses für das Verfahren und für den Vergleich auf 6.600 EUR festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.