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Beschluss

5 Ta 107/14

Landesarbeitsgericht Hamm, Entscheidung vom

ECLI:DE:LAGHAM:2014:0305.5TA107.14.00
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Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 30.01.2014  gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 24.01.2014 – 1 Ca 1975/13 – wird dieser teilweise abgeändert.

Dem Kläger wird zur Wahrnehmung der Rechte in der ersten Instanz Rechtsanwalt T ohne Einschränkung beigeordnet.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 30.01.2014 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 24.01.2014 – 1 Ca 1975/13 – wird dieser teilweise abgeändert. Dem Kläger wird zur Wahrnehmung der Rechte in der ersten Instanz Rechtsanwalt T ohne Einschränkung beigeordnet. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.