Versäumnisurteil
11 Sa 624/17 – Arbeitsrecht
Landesarbeitsgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:LAGK:2019:0424.11SA624.17.00
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Tenor
1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
2. Im Wege der Anschlussberufung wird die Beklagte verurteilt,
a) an die Klägerin weitere 529,80 € nebst 5 Prozentpunkten an Zinsen über dem Basiszinssatz von jeweils 45,60 € monatlich, beginnend mit dem 01.02.2017, zu zahlen;
b) an die Klägerin ab Februar 2018 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von insgesamt 416,94 € zu zahlen.
3. Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Entscheidungsgründe
1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. 2. Im Wege der Anschlussberufung wird die Beklagte verurteilt, a) an die Klägerin weitere 529,80 € nebst 5 Prozentpunkten an Zinsen über dem Basiszinssatz von jeweils 45,60 € monatlich, beginnend mit dem 01.02.2017, zu zahlen; b) an die Klägerin ab Februar 2018 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von insgesamt 416,94 € zu zahlen. 3. Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.