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Beschluss

9 TaBV 27/24 Arbeitsrecht

Landesarbeitsgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:LAGK:2025:0905.9TABV27.24.00
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Tenor
  1. Die Beschwerde des Wahlvorstands gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.02.2024 – 3 BV 7/23 – wird zurückgewiesen.

  1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde des Wahlvorstands gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.02.2024 – 3 BV 7/23 – wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.