Beschluss
4 O 380/12
Landgericht Arnsberg, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGAR:2013:0828.4O380.12.00
1Zitate
Zitationsnetzwerk
1 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben. Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben. Aufgehoben durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.11.2013 (19 W 13/13). Gründe Die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgte irrtümlich. Da ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt wurde, ist das Verfahren nicht rechtshängig.