Beschluss
4 O 380/12
Landgericht Arnsberg, Entscheidung vom
Ordentliche GerichtsbarkeitLandgerichtECLI:DE:LGAR:2013:0828.4O380.12.00
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Entscheidungsgründe
Tenor Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben. 1 2 Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben. 3 Aufgehoben durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.11.2013 (19 W 13/13). 4 Gründe 5 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgte irrtümlich. Da ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt wurde, ist das Verfahren nicht rechtshängig.