Urteil
10 S 33/11
Landgericht Bochum, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGBO:2011:1122.10S33.11.00
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Tenor
Die Berufung der Beklagten vom 05.08.2011 gegen das Urteil des Amtsgerichts Witten vom 03.03.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Die Berufung der Beklagten vom 05.08.2011 gegen das Urteil des Amtsgerichts Witten vom 03.03.2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.