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Beschluss

33 T 624/10 Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)

Landgericht Bonn, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGBN:2010:0630.33T624.10.00
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Tenor

Der Antrag des Herrn L, Pstr. #a, #### C, auf Aufnahme als Beteiligter im hiesigen Verfahren wird abgelehnt, da nicht ersichtlich ist, dass seine Rechte und Pflichten durch die Regelung der -nunmehr amtswegig zu verfolgenden-  Angelegenheit unmittelbar betroffen sein könnten.

Entscheidungsgründe
Der Antrag des Herrn L, Pstr. #a, #### C, auf Aufnahme als Beteiligter im hiesigen Verfahren wird abgelehnt, da nicht ersichtlich ist, dass seine Rechte und Pflichten durch die Regelung der -nunmehr amtswegig zu verfolgenden- Angelegenheit unmittelbar betroffen sein könnten. ( ohne Gründe)