Beschluss
2 S 20/13
Landgericht Dortmund, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGDO:2013:1118.2S20.13.00
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Tenor
wird der Tenor des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 26.09.2013 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit -bedingt durch einen Übertragungsfehler- dahingehend berichtigt, dass im Feststellungsausspruch die Jahreszahl 2013 durch 2010 ersetzt wird.
Entscheidungsgründe
wird der Tenor des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 26.09.2013 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit -bedingt durch einen Übertragungsfehler- dahingehend berichtigt, dass im Feststellungsausspruch die Jahreszahl 2013 durch 2010 ersetzt wird. Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.