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Urteil

14c O 83/13

Landgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGD:2014:0220.14C.O83.13.00
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Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 27.05.2013 wird bestätigt.

Der Antragsgegner trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.

Entscheidungsgründe
Die einstweilige Verfügung vom 27.05.2013 wird bestätigt. Der Antragsgegner trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.