Urteil
1 O 399/08
Landgericht Duisburg, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGDU:2009:1201.1O399.08.00
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Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Berichtigung der beim Amtsgericht Dinslaken im Teileigentumsgrundbuch von G 1 verzeichneten Eigentümereintragung dahingehend zu bewilligen, dass er nicht mehr Mitglied der Gesellschaft und damit nicht mehr Miteigentümer zur gesamten Hand ist.
Des Weiteren wird der Beklagte verurteilt, an die Kläger 6.259,20 € nebst Zinsen auf einen Betrag von 5.359,80 € in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 16.649,40 EUR festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der Beklagte wird verurteilt, die Berichtigung der beim Amtsgericht Dinslaken im Teileigentumsgrundbuch von G 1 verzeichneten Eigentümereintragung dahingehend zu bewilligen, dass er nicht mehr Mitglied der Gesellschaft und damit nicht mehr Miteigentümer zur gesamten Hand ist. Des Weiteren wird der Beklagte verurteilt, an die Kläger 6.259,20 € nebst Zinsen auf einen Betrag von 5.359,80 € in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2009 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 16.649,40 EUR festgesetzt.