Berichtigungsbeschluss
84 O 72/23
Landgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGK:2024:0506.84O72.23.00
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Tenor
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
Entscheidungsgründe
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren In dem einstweiligen Verfügungsverfahren Das Urteil vom 05.04.2024 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seiten 3 und 9 statt "MK" richtig heißen muss "MK". Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt. Köln, 06.05.20244. Kammer für Handelssachen