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Versäumnisurteil

5 O 1703/11

LG Magdeburg 5. Zivilkammer, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGMAGDE:2011:1221.5O1703.11.0A
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Tenor
1.) Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Magdeburg vom 22.11.2011 wird bestätigt. 2.) Der Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens. 3.) Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Streitwert: 10.000,00 € (1/2 des angegebenen Neuwerts der Prothese auf der Basis der von der Verfügungsklägerin angegebenen Herstellungskosten)
Entscheidungsgründe
1.) Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Magdeburg vom 22.11.2011 wird bestätigt. 2.) Der Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens. 3.) Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Streitwert: 10.000,00 € (1/2 des angegebenen Neuwerts der Prothese auf der Basis der von der Verfügungsklägerin angegebenen Herstellungskosten)