Berichtigungsbeschluss
9 O 2809/20
LG Traunstein, Entscheidung vom
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Entscheidungsgründe
Das Endurteil des Landgerichts Traunstein - 9. Zivilkammer - vom 26.05.2021 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt: Auf Seite 3 des Urteils, 1. Zeile, wird das Datum 07.03.2021 gestrichen und durch das Datum 19.04.2021 ersetzt. Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.