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Beschluss

15 W 16/21

Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGD:2022:0106.15W16.21.00
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Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 01.06.2021 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Entscheidungsgründe
I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 01.06.2021 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.