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Beschluss

16 U 8/13

Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom

OberlandesgerichtECLI:DE:OLGHAM:2014:0703.16U8.13.00
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Entscheidungsgründe
Tenor Der Tenor des am 10.04.2014 verkündeten Urteils des Senats wird gem. § 319 Absatz 1 ZPO wegen eines offensichtlichen Diktat- oder Schreibfehlers von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es nicht „ Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ sondern richtig „Urteil der 65. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ heißt. 1 In dem Rechtsstreit 2 Der Tenor des am 10.04.2014 verkündeten Urteils des Senats wird gem. § 319 Absatz 1 ZPO wegen eines offensichtlichen Diktat- oder Schreibfehlers von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es nicht „ Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ sondern richtig „Urteil der 65. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ heißt.