Anerkenntnisurteil
4 U 46/15
Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0216.4U46.15.00
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Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.03.2012 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weitere 43.039,87 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.20111 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz und die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 83 % und die Beklagte zu 17 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert der Berufungsinstanz beträgt 258.239,20 €
Entscheidungsgründe
Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.03.2012 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weitere 43.039,87 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.20111 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %. Die Kosten der Berufungsinstanz und die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 83 % und die Beklagte zu 17 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert der Berufungsinstanz beträgt 258.239,20 €