Beschluss
5 U 66/12
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2012:0723.5U66.12.00
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Tenor
1.
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 20.3.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 321/10 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
2.
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
Entscheidungsgründe
1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 20.3.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 321/10 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. 2. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.