Urteil
1 U 56/13
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2014:0110.1U56.13.00
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Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.06.2013 – 4 O 39/13 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Entscheidungsgründe
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.06.2013 – 4 O 39/13 – wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.