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Beschluss

5 U 44/14

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2014:0909.5U44.14.00
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Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung gegen das am 07.02.2014 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 15 O 171/13 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).

Entscheidungsgründe
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung gegen das am 07.02.2014 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 15 O 171/13 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).