Urteil
20 U 100/14
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2014:1205.20U100.14.00
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Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.05.2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 213/13 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Entscheidungsgründe
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.05.2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 213/13 – abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2012 zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.