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Beschluss

10 LA 94/23

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2023:0920.10LA94.23.00
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Leitsätze
Der Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs kann sich nicht auf die fehlende Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses berufen, dessen Abgabe er unter Verstoß gegen die Sicherheitsanforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs selbst ermöglicht hat, sondern hat sich das in einem solchen Fall von seiner Kanzlei versandte elektronische Empfangsbekenntnis so zurechnen zu lassen, als habe er es selbst abgegeben.
Entscheidungsgründe
Der Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs kann sich nicht auf die fehlende Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses berufen, dessen Abgabe er unter Verstoß gegen die Sicherheitsanforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs selbst ermöglicht hat, sondern hat sich das in einem solchen Fall von seiner Kanzlei versandte elektronische Empfangsbekenntnis so zurechnen zu lassen, als habe er es selbst abgegeben.