Beschluss
13 ME 184/23
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2023:1016.13ME184.23.00
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Leitsätze
Ein Ausländer kann die Erteilung einer sog. Verfahrensduldung zum Zwecke der Durchführung eines Klageverfahrens im Bundesgebiet mit dem Ziel, die Dauer eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots auf Null zu befristen, nicht beanspruchen.
Entscheidungsgründe
Ein Ausländer kann die Erteilung einer sog. Verfahrensduldung zum Zwecke der Durchführung eines Klageverfahrens im Bundesgebiet mit dem Ziel, die Dauer eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots auf Null zu befristen, nicht beanspruchen.