Beschluss
2 OA 92/23
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2023:1106.2OA92.23.00
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Leitsätze
Die Entscheidung über eine Erinnerung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 RVG gegen die Festsetzung der aufgrund der Beiordnung in einem Asylrechtsstreit aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 RVG ist eine von § 80 AsylG erfasste Nebenentscheidung (wie OVG Bremen, Beschl. v. 25.11.2020 - 1 F 295/20 -, juris).
Entscheidungsgründe
Die Entscheidung über eine Erinnerung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 RVG gegen die Festsetzung der aufgrund der Beiordnung in einem Asylrechtsstreit aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 RVG ist eine von § 80 AsylG erfasste Nebenentscheidung (wie OVG Bremen, Beschl. v. 25.11.2020 - 1 F 295/20 -, juris).