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Urteil

1 KN 142/22

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2024:0307.1KN142.22.00
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Leitsätze
Eine Gliederung mehrerer Gewerbegebiete im Verhältnis zueinander nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO setzt voraus, diese Gebiete textlich oder zeichnerisch konkret zu bezeichnen. Der pauschale Hinweis, im Gemeindegebiet oder einem Teil davon gebe es mehrere unbeschränkte Gewerbegebiete, genügt nicht.
Entscheidungsgründe
Eine Gliederung mehrerer Gewerbegebiete im Verhältnis zueinander nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO setzt voraus, diese Gebiete textlich oder zeichnerisch konkret zu bezeichnen. Der pauschale Hinweis, im Gemeindegebiet oder einem Teil davon gebe es mehrere unbeschränkte Gewerbegebiete, genügt nicht.