Beschluss
1 LA 75/23
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2024:0311.1LA75.23.00
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Leitsätze
Mit der endgültigen Aufgabe der Nutzung einer Kaserne infolge des Wegfalls des militärischen Bedarfs hat sich die bauaufsichtliche Zustimmung auch hinsichtlich von Wohngebäuden für Militärangehörige erledigt.
Entscheidungsgründe
Mit der endgültigen Aufgabe der Nutzung einer Kaserne infolge des Wegfalls des militärischen Bedarfs hat sich die bauaufsichtliche Zustimmung auch hinsichtlich von Wohngebäuden für Militärangehörige erledigt.