Beschluss
13 ME 140/24
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2024:0911.13ME140.24.00
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Leitsätze
Das einem Ausländer von einer deutschen Auslandsvertretung mit Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 6 Abs. 3 Satz 1 AufenthG und nach den Vorschriften des 6. Abschnitts in Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilte nationale Visum ist keine "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG .
Entscheidungsgründe
Das einem Ausländer von einer deutschen Auslandsvertretung mit Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 6 Abs. 3 Satz 1 AufenthG und nach den Vorschriften des 6. Abschnitts in Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilte nationale Visum ist keine "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG .