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Beschluss

12 PA 27/24

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2024:0923.12PA27.24.00
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Leitsätze
Irrelevanz von Rechtsänderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Cannabisgesetz bei vor dem 1. April 2024 verwaltungsbehördlich abgeschlossenem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren. Wurde die letzte Verwaltungsentscheidung in einem wegen Cannabis-Konsums geführten Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren vor dem 1. April 2024 erlassen, sind die Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 ebenso unerheblich wie die Änderungen des § 24a StVG durch das am 22. August 2024 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Entscheidungsgründe
Irrelevanz von Rechtsänderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Cannabisgesetz bei vor dem 1. April 2024 verwaltungsbehördlich abgeschlossenem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren. Wurde die letzte Verwaltungsentscheidung in einem wegen Cannabis-Konsums geführten Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren vor dem 1. April 2024 erlassen, sind die Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 ebenso unerheblich wie die Änderungen des § 24a StVG durch das am 22. August 2024 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.