Beschluss
2 LA 126/24
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2025:0227.2LA126.24.00
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Leitsätze
Beruft sich ein Studierender im Rahmen des § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG auf eine Erkrankung, obliegt es zuvorderst ihm selbst, substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er tatsächlich in längeren zeitlichen Abschnitten studierunfähig erkrankt gewesen ist. Dabei ist die Erkrankung grundsätzlich durch aussagekräftige ärztliche Bescheinigungen zu belegen.
Entscheidungsgründe
Beruft sich ein Studierender im Rahmen des § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG auf eine Erkrankung, obliegt es zuvorderst ihm selbst, substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er tatsächlich in längeren zeitlichen Abschnitten studierunfähig erkrankt gewesen ist. Dabei ist die Erkrankung grundsätzlich durch aussagekräftige ärztliche Bescheinigungen zu belegen.