Beschluss
2 PA 17/25
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2025:0401.2PA17.25.00
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Leitsätze
Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII vor, kann die Rechtmäßigkeit einer Inobhutnahme bereits allein auf dieser Grundlage zu bejahen sein, selbst wenn der angegriffene Bescheid ausdrücklich nur auf die Rechtsgrundlage des § 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII gestützt ist.
Entscheidungsgründe
Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII vor, kann die Rechtmäßigkeit einer Inobhutnahme bereits allein auf dieser Grundlage zu bejahen sein, selbst wenn der angegriffene Bescheid ausdrücklich nur auf die Rechtsgrundlage des § 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII gestützt ist.