Beschluss
10 LB 70/25
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2025:0604.10LB70.25.00
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Leitsätze
Rückkehr von in Italien als international schutzberechtigt anerkannten nichtvulnerablen Personen. Nichtvulnerablen, in Italien als schutzberechtigt anerkannten Personen droht bei einer Rückkehr nach Italien aktuell keine Verletzung ihrer durch Art. 4 GRC gewährleisteten Rechte aufgrund der dortigen Lebensbedingungen.
Entscheidungsgründe
Rückkehr von in Italien als international schutzberechtigt anerkannten nichtvulnerablen Personen. Nichtvulnerablen, in Italien als schutzberechtigt anerkannten Personen droht bei einer Rückkehr nach Italien aktuell keine Verletzung ihrer durch Art. 4 GRC gewährleisteten Rechte aufgrund der dortigen Lebensbedingungen.