Beschluss
4 LA 86/23
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2025:0805.4LA86.23.00
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Leitsätze
Ob das Gebot rechtlichen Gehörs die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gebietet, wenn nach bereits erteiltem Verzicht der Beteiligten auf mündliche Verhandlung ein gerichtliches Hinweisschreiben ergeht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Entscheidungsgründe
Ob das Gebot rechtlichen Gehörs die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gebietet, wenn nach bereits erteiltem Verzicht der Beteiligten auf mündliche Verhandlung ein gerichtliches Hinweisschreiben ergeht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.